Zustiftungen

Stets sind darum bemüht weitere Zustiftungen für unsere Stiftung erhalten und sind dankbar für jeden freiwillige Zuwendung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen unserer Stiftung. 
Das Grundstockvermögen unserer Stiftung beträgt 43.552,00 Euro. Durch Zustiftungen konnten wir das Vermögen unserer Stiftung

  • im Jahr 2011 auf rund TEUR 68 und
  • im Jahr 2012 auf rund TEUR 77 und 
  • im Jahr 2013 auf rund TEUR 83 und
  • im Jahr 2014 auf rund TEUR 88 und
  • im Jahr 2015 auf rund TEUR 94 und
  • im Jahr 2016 auf rund TEUR 99 und
  • im Jahr 2017 auf rund TEUR 101 und 
  • im Jahr 2018 auf rund TEUR 121 und
  • im Jahr 2019 auf rund TEUR 129 und
  • im Jahr 2020 auf rund TEUR 132 und
  • im Jahr 2021 auf rund TEUR 134,75 und 
  • im Jahr 2022 auf rund TEUR 137,5 steigern.

Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen bestehen. Bislang hatten wir ausschließlich Geldleistungen zu verzeichnen. Wir sind sehr gespannt, ob eines Tages auch noch eine Sachleistung zugewendet werden wird. 

Gemäß § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG haben dem StifterInnen die Möglichkeit, Zuwendungen in den Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung zu leisten und diese Zuwendung steuerlich geltend zu machen. Hierfür können die ZustifterInnen einen Höchstbetrag von bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt in Abzug bringen.

Wir bedanken uns vielmals für jede Zustiftung und erbeten auch zukünftig weitere Zustiftungen!